Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1. Abschluß des Reisevertrages

    1.1 Mit Eurer Buchung bietet Ihr uns den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reisausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit sie dem Kunden vorliegen.
    1.2 Reisvermittler (z.B. Reisbüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reisveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die über den vereinbarten Inhalt des Reisveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
    1.3 Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden.
    1.4 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Wenn möglich, meldet Euch bitte schriftlich und möglichst früh an. Bei telefonischen Anmeldungen senden wir Euch eine schriftliche Reiseanmeldung zu, die Ihr unverzüglich unterschrieben zurückleiten müsst. Reicht Ihr die unterschriebene Reiseanmeldung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Zugang der Reiseanmeldung zurück, so können wir von der Reiseanmeldung Abstand nehmen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie auch für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang unverzüglich auf elektronischen Weg.
    1.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
    1.6 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermitteln wir Euch die Reisebestätigung.
    1.7 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt unsererseits ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Ihr innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. Prüft deshalb den Inhalt unserer Reisebestätigung besonders sorgfältig.

  • 2. Zahlungsbedingungen

    2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Mit Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung von 20% des Reisepreises (auf volle EUR aufgerundet), mindestens 50,00 EUR pro Person höchstens jedoch 250,00 EUR pro Person zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7 genannten Gründen abgesagt werden kann. Anzahlungen / Komplettzahlungen auf den Reisepreis aufgrund von Buchungen aus diesem Katalog / Internetangebot, sind durch die Kaera Makler bei Insolvenz des Veranstalters abgesichert. Der individuelle Sicherungsschein wird bei der Anzahlung übergeben. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restsumme zahlt Ihr uns bitte bis spätestens 31 Tage vor Reiseantritt, ohne nochmalige Zahlungsaufforderung. Gleichzeitig erfolgt unsererseits die Aushändigung der Reiseunterlagen im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB. Wenn Ihr Euch kurzfristig anmeldet, d. h. innerhalb von 31 Tagen vor Reiseantritt, wird der gesamte Reisebetrag sofort in einem Betrag fällig. Zug um Zug gegen Zahlung erhaltet Ihr Eure Reiseunterlagen und Euren Sicherungsschein. Bitte beachtet, dass der Eingang Eurer Zahlung bei uns für die Einhaltung der Fristen entscheidend ist. Bitte berücksichtigt auch, dass wir vom Reisevertrag zurücktreten und entsprechende Rücktrittsgebühren verlangen können, wenn die Zahlungen zu den hier angegebenen Terminen nicht erfolgen. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7 genannten Gründen abgesagt werden kann.
    2.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunde 75,- Euro nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
    2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.

  • 3. Leistungsänderungen

    3.1 Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
    3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
    3.3 Wir verpflichten uns, Euch über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Gegebenenfalls werden wir Euch eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
    3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

  • 4. Rücktritt des Reiseteilnehmers, Umbuchungen, Ersatzpersonen, Rücktrittskosten

    4.1 Ihr könnt jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären:

    Crystal Tours GmbH
    Lindwurmstr. 171
    80337 München

    In Eurem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Euch, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.

    4.2 Tretet Ihr vom Reisevertrag zurück oder tretet Ihr die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter seinen Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reisveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Reisepreis.
    4.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden je angemeldeten Reiseteilnehmer wie folgt berechnet:

    Bei Busreisen:
    Rücktritt bis 90.Tag vor Reisebeginn, 20% mindestens jedoch 50 EUR,
    ab 89. bis 45.Tag vor Reisebeginn 50%,
    ab 44.Tag bis 30.Tag vor Reisebeginn 60%,
    ab 29.Tag bis 15.Tag vor Reisebeginn 70%,
    ab 14.Tag bis 7.Tag vor Reisebeginn 80%,
    ab 6.Tag bis 2.Tag vor Reisebeginn 90%,
    1 Tag vor Reisebeginn bzw. Nichtanreise 100%.

    Bei Flugreisen:
    Stornokosten für Unterkunft und Programm:
    Rücktritt bis 90.Tag vor Reisebeginn, 20% mindestens jedoch 50 EUR,
    ab 89. bis 45.Tag vor Reisebeginn 50%,
    ab 44.Tag bis 30.Tag vor Reisebeginn 60%,
    ab 29.Tag bis 15.Tag vor Reisebeginn 70%,
    ab 14.Tag bis 7.Tag vor Reisebeginn 80%,
    ab 6.Tag vor Reisebeginn 90%, 1 Tag vor Reisebeginn bzw. Nichtanreise 100%.

    Stornokosten für den Flug:
    Hier gelten die von der Fluggesellschaft bestimmten Stornobedingungen. Sie werden Euch bei Anfrage eines Fluges mitgesandt.

    4.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. 4.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

  • 5. Umbuchungen

    5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben. Dieses beträgt: bei Busreisen bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 20,- EUR pro Person und bei Flugreisen bis zum 29. Tag vor Reiseantritt 50,- EUR pro Person . Nach dieser Frist können Umbuchungswünsche des Kunden, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziff. 4.2 bis 4.5 und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
    5.2 Umbuchungswünsche des Kunden, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, bei Busreisen bis zum 22. Tag vor Reiseantritt gegen eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 20,- € pro Person und bei Flugreisen bis zum 29. Tag vor Reiseantritt in Höhe von 50,- € pro Person durchgeführt werden. Nach dieser Frist ist eine Umbuchung nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 5.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

  • 6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

    Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

  • 7. wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

    Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er
    a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
    b) in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat.
    Ein Rücktritt ist spätestens am 14 Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

  • 8. Kündigung ohne Einhaltung einer Frist

    Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

  • 9. Obliegenheiten des Kunden

    9.1 Mängelanzeige: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu gegeben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
    9.2 Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
    9.3 Gepäckverlust und Gepäckverspätung: Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang in Ihrem eigenen Interesse den Abschluss Reisegepäckversicherung.
    9.4 Reiseunterlagen: Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
    9.5 Schadensminderungspflicht: Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

  • 10. Beschränkung der Haftung

    10.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
    10.2 Die Haftung des Veranstalters aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sind auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang in Ihrem eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfallversicherung.
    10.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Der Reiseveranstalter haftet jedoch
    a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
    b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
    10.4 Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

  • 11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

    11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Das gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck und Gepächverlust im Zusammenhang mit Flügen gem. Ziffer 10.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
    11.2 Ansprüche des Reisenden nach den § 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

  • 12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

    12.1 Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige eines Staates in der europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
    12.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Ihr uns mit der Besorgung beauftragt haben; es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
    12.2 Der Kunde ist für das Einhaltung aller von Zoll- und Devisenvorschriften, das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente sowie eventuell erforderliche Impfungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Euren Lasten, es sei denn, dass sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.

  • 13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

    13.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
    13.2Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.
    13.3 Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
    13.4 Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm abrufbar.

  • 14. Reise-Rücktrittskostenversicherung

    Um Euch vor Rücktrittskosten zu schützen, empfehlen wir eine Reise-Rücktrittskostenversicherung abzuschließen. Sie deckt im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen Eure Rücktrittsgebühren. Falls ein Versicherungsfall eintritt, ist der Versicherer unverzüglich zu benachrichtigen. Eventuelle Ansprüche sind deshalb direkt an den Versicherer zu richten. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst. Nähere Details erhaltet Ihr von uns. Die Allgemeinen Bedingungen für die Reise-Rücktrittskostenversicherung (ABRV) werden auf Wunsch und im Schadensfall übersandt.

  • 15. Beförderung, Gepäck

    Um die Fahrtrouten zügiger zu gestalten, setzen wir Transferfahrzeuge ein. Diese Transferfahrzeuge können auch Linienbusse, Kleinbusse, Taxen etc. sein. Pro Reisegast befördern wir kostenlos einen Koffer (maximale Größe: 80x50x25 cm) sowie ein kleines Handgepäckstück (maximale Größe: 30x25x15 cm). Leider können zusätzliche Gepäckstücke auch gegen Aufpreis aus Platzgründen nicht befördert werden. Zur Kenntlichmachung Ihres Reisegepäcks benutzen Sie bitte Kofferanhänger. Wir empfehlen eine Reisegepäckversicherung.

  • 16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

  • 17. Rechtswahl

    17.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
    17.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

  • 18. Gerichtsstand

    18.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
    18.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
    18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
    a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
    b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

  • 19. Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt

    Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
    „§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“

Stand: April 2010
Herausgeber und Veranstalter verantwortlich für den Inhalt

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